Benutzung von Stegen und Anlandeplätzen in der Rhein-Neckar-Region
Wer selten Flußwandert oder auch keine Anleitung oder Kurs dazu besucht hat, kann verwirrt, sein, was ein Steg und eine Anlandestelle ist. Was sie verkehrstechnisch darstellt, rechtlich und sicherheitstechnisch ist. Wie sind die Grundlagen eine solche zu benutzen? Zunächst ist es sinnvoll zu erfahren, wer über diese „bestimmt“: Stege sind in öffentlicher Verwaltung oder im privaten Besitz. D.h. das der Eigentümer die Nutzung des Steges untersagen kann, oder zuerst um Erlaubnis gefragt werden müsste. Damit sind auch Versicherungsverträge verbunden. Damit müssen auch „Betretungsverbotsschilder“ ernst genommen werden. Im Falle der „Not (z.B. Gewitter, Herzinfarkt, Unterkühlung in Verzug, u.v.m) gilt allerdings „kein Gebot“. Jedoch muss diese nachher beweißbar durch Zeugen oder Fotos, oder die zu Hilfe gerufenen Kräfte sein. Eine „Notdurft“ ist beispielsweise somit keine akute „NOT“. So obliegt dem Anlegenden die Aufgabe, sich der Richtigkeit seiner Betretung zu versichern. Hier geben Kanuführer und Listen mit Befahrungsregeln, den „richtigen“, bzw. „betretbaren“ Steg an. An der Anlegestelle Anwesende können „auf Treu und Glauben“ hin gefragt werden, ob man denn hier anlegen dürfe. Deren Auskunft kann als „wahr“ angesehen werden – in Ermangelung von Gegenbeweisen. Weitere Varianten der „Anlege-Befragung“ – und möglichen Situation zu erläutern wäre nun den Rahmen der reinen Anleitung sprengend.
Selbstverständlich erhebt diese Aufzählung und deren grob skizzierten Vorgehens-Empfehlungen nicht den Anspruch der Vollständigkeit; noch können sie einen praktischen Kurs ersetzen. Lediglich als Beitrag zur allgemeinen Verkehrssicherheit und als Ergänzung zu den (hier) lückenhaften Ausbildungskonzepten der Sportverbände ist dieses PDF gedacht.
Bild 1: Je nach Können der Gruppe und der Beweglichkeit Einzelner, sollten agile und Balance-erprobte Reisende, an den „schwierigen“ Stellen aussteigen. Oft ist die Sandbank neben dem Steg die bessere Wahl. Sollte es sich um Morast oder Schlick handeln, lässt man die darin befindlichen Kies- und Sedimentlaicher in Ruhe und erspart sich die „Riesensauerei“ nachher beim Putzen des Innenbootes. Stege sind auch dazu da, um Gebüsch und Riedgürtel in Ruhe zu lassen. Da Stege auch (bundesweit gesehen, z.B. Bodensee) inmitten von Riedgürteln liegen, ist gerade in der Brutzeit Ruhe verordnet. In der Anfahrt ist die „lärmende“ Gruppe v.a. die „unorganisierte“ Gruppe.
Bei der im Bilde dargestellten Menge anzulandender Boote, wird der Steg, – der sicher dem Einen oder Anderen gute Dienste leisten kann, von nur einer Besatzung in Beschlag genommen. Sie belegen den kleinen Steg in voller Länge. Dies mag ohne Ärger abgehen, wenn sich die Gruppe einig war, das nur ein Boot den Steg zum Anlanden benötigen würde. Was erzeugt das aber für eine Stimmung, wenn nun weitere Flussreisende dort anlegen wollen und niemand ist am Strand zu sehen, der das Boot beiseite schieben möchte? Würden die Eigner es befürworten, das Fremde ihr Boot an einem Ende losbinden, um nachrückenden Platz zu machen? Vielleicht möchten ja später eintreffende nicht ein fremdes Boot anfassen aus Sorge etwas „verbotenes“(sic.) zu tun?!? So ist es für Tourenführende sinnvoll, ab und an auf den „öffentlichen Charakter“ eines Steges hinzuweisen und entsprechend für die Freihaltung von Stegen zu sorgen.
Rechts im Bilde ist bei den beiden Booten die Leine zu kurz, um diese am nächsten Baum festzumachen. Hier kommt der „Paddelanker“ zum Einsatz, der gut in den weichen Sand gedrückt werden kann, um eine Haltewirkung zu erzielen. Hierfür werden keine hochwertigen Paddel verwendet! Im Falle nimmt man das vollwertige „Notpaddel“. Links im Bilde ist ein kurzes, minimales Notpaddel in den Sand gesteckt. Bei diesen „behelfsmäßigen“ Festmachhilfen ist im Grunde immer eine Bootswache abzustellen – die im Bilde fehlt. So treffen wir öfters andere Gruppen an… (Später wird noch einmal eine Aufzählung der behelfsmäßigen Festmachhilfen dargestellt sein. Ebenso die Aufgabe einer Bootswache während Landgang.)
Bild 2 zeigt das“liegen im Paket“, hier wird ein langes Tau für alle Benutzt, die ihre 10-Meter-Leine „vergessen“ haben, oder der Zahn der Zeit schon ordentlich abgebissen hat. Das „Liegen im Paket„ ist auch hervorragend für ein Liegen an einem Anker weiter draußen geeignet, wenn die Ausstiegsstelle sehr eng ist. Beispielsweise trichterförmig auf ein 2-3 Meter breite Anlegestelle verengend. Hier kann nur ein Boot anlegen und ein Paddler muss die leeren Boote zurückschieben und dann zum Paket bei weithin freier Stelle vereinigen (das „Paket“). Das Paket hält auch für nachrückende Gruppen den „Anfahrtstrichter“ (links und rechts) frei. Diese Stellen eignen sich weniger zum Rasten, aber bei „Schwierigkeiten“ muss ein enger Ort – wie hier dargestellt – eben reichen. Einige Altarm-Enden unserer Region, sind nicht nur „Trichterförmig“ mit Verkrautung, sondern auch ein Ablageort für Baumleichen. Die Anfahrt in solche „Endtrichter“ ist z.B. auch ohne Not erforderlich, weil sich dort häufiger die „offiziellen Umtragen“ befinden!
BILD 3: Exkurs Festmacharten, Auszug aus „mein erstes Flußwanderbuch“ ( nicht zu verwechseln mit gleichnamigen Kinderheft aus dem Epubli-Verlag!)
1: Poller, Ring und Leiterbügel. Die Ankerverbotsschilder beziehen sich i.d. R. auf die geringe Wassertiefe für die Großschiffahrt und haben heute nur selten die Bedeutung, das dort kein Kanu „festmachen“ dürfe. Jedoch ist in Hafenanlagen oder allgemeinen Verkehrsengpässen, das „Ankerverbot“ mit einem Vorteil für den fliessenden Verkehr gedacht und sollte da auch im eigenen Interesse beherzigt werden.
Grundsätzlich wird auf Wasserstraßen der Kanute als Verkehrsteilnehmer im Rahmen der Freizeitsportschifffahrt angesprochen und findet immer auch in der einzelnen Verordnungen Hinweise auf die für geltend gehaltene Rechtslage. Publikationen von privaten Interessenverbänden, Hobbyvereinen oder Wasserrecht-fernen Institutionen (auch „Behörden“ in unberufener Tätigkeit) haben keine bindende Wirkung auf den Betrieb von öffentlichen Wasserstraßen, deren Stegen und dazugehöriger Landflächen, auch wenn diese das verschweigen. Man lasse sich auf keine Diskussion ein, wer am öffentlichen Wasserstraßenverkehr teilnimmt. (.. und beachte die Regeln der „Anrufbarkeit“, Ausstattung von Kleinstfahrzeugen, etc.)
2: Notpaddel und „Sandteller“. In losem Sand ankert eine große Fläche – mit Sand beschwert. Wer den Druck noch erhöhen muss, beschwere man den Sand mit Wasser. Nasser Sand ist ja schwerer.
3: Das „Belegen“ einer Klampe (zeigen lassen)
4: der Paddelanker ins Gebüsch geworfen. Hier achte man auf einen festen Knoten. Nichts ist schmerzhafter als ein Paddel tief aus einer Brombeerhecke zu bergen!
5: feste Äste, wie in diesem Beitrag öfters dargestellt. Selbstverständlich sprechen wir hier nicht von „Langzeit-Ankern“. Da geregelte Seen über das Jahr (z.B. Wasserspeicherseen) erhebliche Pegeländerungen erfahren. Am Schluß (Saisonende bei Pegel-Tiefststand) hängt das Kanu in der Luft wie am Weihnachtsbaum. Keiner hatte sich das Jahr über auf dem Campingplatz darum kümmern wollen…
Doch zurück zu „unserer“ Region.
Der Oberrhein ist durch eine gründerzeitliche, Industrielle Abbau – Nutzung deutlich geprägt. Nicht nur durch Tulla alleine (s: Tulla, Rheinbegradigung). Die „baggergeformten Uferlagen“ sind exotisch und interessant für den fremden Reisenden anzusehen. Sie bergen Nutzen und Gefahr zugleich.
Bild 4: Das einzelne Liegen am Steilufer. Die sehr beliebten Kiesstrände unserer Region haben ihren Mehrwert durch das konstante, zügige Gefälle, das einst der Kiesbagger formte. Sie laden zum Rasten ein und zum liegen auf einer angenehmen Schräge. Ebenso ist man mit „3 Schritten“ schon am Schwimmen. Diese „Steilstrände“ haben oft die Ausläufer der Schiffahrtswellen abzufangen. Da Kiesgruben unmittelbar an der Hauptfahrrinne lagen – und es heute in einiger Entfernung zu derselben – immer noch tun, stellt vor die Aufgabe, das die Boote sich frei bewegen können müssen, wenn eine Welle kommt. Hier wird die Bootswache – wichtiger als im stillen Seitenarm.
Bild 5: Das Problem des steilen Neigungswinkel. Der Vorteil unserer „Badestrände“ ist für Kinder und unbewegliche Menschen ein Verletzungs- oder gar Ertrinkungsrisiko. Risiko wegen der Unerfahrenheit des Unbedarften. Hat die Baggerschaufel früher einen einheitlich steilen Hang geschaffen – in der Art einer „Rodelbahn“ so bildeten die abrasive Wirkung der Wellen mit abstürzendem Geröll, zunächst einen schmalen Sockel aus, der ein flach auslaufendes Ufer vortäuscht. Doch das Geröll ist nach dem „Sockel“ – Unterwasser – trotzdem steil geblieben! So fällt der Boden unter den Füssen des „plantschenden Kindes“ plötzlich ab. Deshalb empfehlen wir immer, das spielende Kinder am Ufer und das badende Kind die Weste anbehalten. Die Erfahrung zeigt, das schon das herumlaufen um das Boot zum „sturzartigen“ untertauchen des Kindes führte. Der Schreck war groß, als das Kind unter Wasser erst mal verdutzt stehen blieb – und und zunächst nicht mehr zu finden war! So etwas geht schnell. Auch der Kälteschock spielt hier eine Rolle.
Im nächsten Bilde sprechen wir die gesperrten Ufer der noch beweglichen Kiesgruben an. Egal ob Freizeitpaddler oder Vereinspaddler, werden Sperrschilder und – Bojen immer wieder missachtet. Die Gründe hierfür sind verschiedenster Art.
Bild 6: zeigt das durch Sperrtonnen und einem traditionellen Zeichen gesperrte Ufer einer alten Kiesgrube. Davon gibt es Mehrere. Auch nach 10 oder mehr Jahren bewegt sich die fast sedimentfreie Kieslage bei deutlichem Druck wie ein Erdrutsch. Hier abgebildet, sinkt der Fuß ein, um sofort einen Zentner Geröll auf das Bein nachzudrücken! Der Kanute wird schräg nach unten gezogen und versinkt dabei immer tiefer in die sich bewegende Masse. Als „Ultima Ratio“ muss der Kanute versuchen, mithilfe des Auftriebes seines Kajaks, dem festen Griff der Kiesmasse zu entkommen – das kann klappen oder auch nicht. Auch Helfer, die herbeieilen, werden u.U. erfasst. Ein Tau von Ufer könnte Helfen, Oder das Wunder das die Kiesmasse schnell wieder zum stehen kommt. Gerade wenn das Kajak aus Plaste zu wenig Eigen-Auftrieb hat, kann der nach unten Gezogene sein Kajak mit nach unten ziehen! Falter haben hier größeren Boots-Auftrieb an dem sie sich festhalten könnten. Aber bedenkt: es sind nur Sekunden. Es bleibt i.d. Regel keine Zeit sachlich und rational zu reagieren, oder eine Rettung zu organisieren.
Natürlich sollte niemand jemals in diese Lagen kommen! Zu merken wäre die strikte Meidung gesperrter Flächen. Auch dann wenn die Gefahr nicht klar erkennbar ist!
Cäsur: in allen handgezeichneten, idealisierten Darstellungen wird die Sachlage und das Prinzip verdeutlicht. Dies geht auch mit einer Übertreibung der Darstellung einher. Sicher wäre auch ein Foto beizufügen, das eine oder mehrere entsprechende Lagen real abbildet. Dies widerspricht jedoch unserem Konzept des „bringens in die Eigenverantwortung“ Es bleibt unerlässlich, das EIGNER / BOOTSFÜHRER stets seiner eigenen Beobachtung und Aufmerksamkeit trauen können muss. (siehe Leibnitz)
Bild 7: zeigt die Aufgabe einer Bootswache an Stegen mit direkter Wellenwirkung.
In 7.1 wird ein Faltboot mit einer Leine außerhalb der Fahrrinne befestigt dargestellt. Die oft über 100 Jahre alten Stege, weisen Vierwitterungsspuren und statische Durchbrüche, bzw. Unterspülungen auf. Erste Brocken, des mit Wackersteinen befestigten Ufers, rollten in den Anlandegrund und machen die Unterwasserlagen des maroden Steges uneben.
Im 7.2 zieht die Schraube (z.B.) eines Großschiffes Wasser und lässt in der Anlandezone den Pegel sinken. Hier kann bereits das Boot auf Grund setzen und verkannten – v.a. wenn es ein Faltboot mit einer „einwöchigen Beladung“ ist!
In 7.3. ist das Großschiff vorbei und der „Wellenberg“ der Schiffsschraube drückt den Normalpegel + das zuvor entzogene Wasser jetzt ans Ufer zurück. Der Pegel steigt also sprunghaft an und es kommt eine drückende Welle von der Fahrrinnen-Mitte auf uns zu. Hat sich das Boot in 7.2 bereits verkantet, kann schlimmstenfalls Sente und Spant brechen – oder eine alte Bootshaut bekommt eine deutliche Abscheuerung ab. Im Extremfall auch ein Loch. Für gewöhnlich schaffen sich „rundgelutschte Plasteboote“ schneller frei mangels angreifbarer Kanten. Bei den „Knickspant-Konstruktionen“ des Faltbootes gibt es für Wackersteine immer eine Ecke oder Kante an der ein Verkanten möglich ist. Also der „Falter“ ist hier betroffener als der Plasteboot-Fahrer.
In 7.4, nimmt die „Bootswache“ z.b. ein Paddel und hält den Abstand zum Ufer ein, so das die ansteigende Welle „unter dem Boot“ durch kann! Auch ein Verkanten in 7.2 bemerkt die Bootswache und reagiert. Im Extremfall stieg ich ins Wasser um das Boot beim auftreffen auf die Welle, anzuheben. Damit war das „Baden“ dann auch erledigt.
Bei langen Landgängen wie Einkauf, Einkehr, Übernachtung, Biwak, Unwetter, nimmt man die Boote selbstverständlich ganz aus dem Wasser! Wie in BILD 1 erklärt, machen wir sowieso Platz für die Nachrückenden.
Der Vollständigkeit halber, muss hier auf die „Sicherung“ der Anladezone verwiesen werden. Dieses raumgreifende Thema, das Notfall – Anlandungen und das „Erste – Hilfe – Ufer“ beschreibt ist in einem separaten Skript zu erwarten.
Bild 8: Hier ist die Paddelbrücke als bekanntermaßen unfallfreie Einstiegstechnik nochmal für Alle dargestellt. Es ist für deine erste Stunde im „Kanu“ wichtiger in dieses zwischenfallfrei hinein: und wieder heraus zu kommen, als alle “Rafinessen“ die man dir als Lernenden versprochen hat.
Bild 9: Aussergewöhnliche Stellen. Ein extremer Fall von offizieller Aussteigsstelle kommt in unserem Revier durchschnittlich öfters vor, als er mir im Rest des Landes auffällig geworden ist. Der behauptete, „Naturnahe“ Ausstieg.
Grundsätzlich ist solche Umtrage nur für urtümlichkeits-verliebte Athleten, Minimalisten und Asketen der Ort erster Wahl. Sie habe aber sicher ihren Reiz und der „Abenteuer – Faktor“ ist quasi Garantiert!! Tatsächlich lassen sich solche Umtragen fast nur im Wasser stehend bewältigen. Die einzige „Trittfläche“ ist der nach Unterwasser abgerutschte Grassoden, der dem im Wasser stehenden „Boots-Anheber“ etwas Grund verschafft. Dieser darf dann auch den Teilnehmern den „Steigbügel“ halten, bevor diese sich in dem lehmigen Hang mit ihren Händen einkrallen und nach oben klettern. Auch die Boote selbst müssen hierfür eine besondere Form der „Fitness“ haben: Die Leinen müssen griffig, gerne länger als 10 Meter sein und der Beschlag zur Aufnahme der Treidel- Leine muss tatsächlich den Zug von 20 – 50 Kg aushalten. Es kann aber noch höherer Zug aufkommen. Deshalb muss durch das Anheben des Bootes auch der Druck von der Leine etwas genommen werden. Bei alten Faltbootverdecken reißt hier der Bugbeschlag ab. Gepäck wird zuvor aus dem Boot, dem oben stehenden Fänger zugeworfen. Teure Paddel werden weiter nach oben durchgereicht. Es sollten vor dem Anlanden – in den Booten noch sitzend – besprochen werden, wer was wann tut. Auch den ungelenkigen muss hier besondere Achtsamkeit beigemessen werden – oder sie bleiben auf dieser Tour besser daheim. Wie dargestellt, werden die Bäume auch als Rücksicherung mit einer Schlinge umwickelt. Wer sich Anhand dieses Bildes als Praktiker Gedanken macht, wird nun verstehen, das bei uns 10 Meter Leinenlänge nur eine Minimal – Erfüllung der Vorschriften ist. Die Praxis lehrte, das wir einzelne Boote mit 14 – 25 Meter Seilen dann ausstattet haben. Wer alleine Unterwegs ist, hat es hier schwer und kann die helfende Hand am besten mit einem „Niederflur – Bootswagen“ kompensieren. Hierzu wurde von uns der „Rollo“ erschaffen:
Dieser ist übrigens als Konstruktionsplan kostenlos auf unserer Seite erhältlich. Dort werden auch die Details der Selbstbau – Konstruktion erläutert. Ebenso der Reise – Mehrwert der einzelnen Lattensegmente.
Verwendung des „Rollo“ alleine bewältigt werden können. Nicht zu sehen ist die Vorbereitung, die ich hier immer treffen musste: Erst mal alles Gepäck hoch werfen und sehen ob es liegen bleibt. Paddelanker in die Hecke. Besser wäre es natürlich, man würde – alleine unterwegs – das Steilufer gar nicht nehmen müssen! Auf den Altarmen des Rheines ist in Nähe eines Wehres oder Schleuse stets ein höheres bis kaum ersteigbares Steilufer vorzufinden. Zudem können nur schmale Schneisen in den Büschen genutzt werden. Alleine dem Wegerecht und Ausbauwillen unserer Vorväter ist es zu verdanken, dass noch öfters Treppen und Slipanlagen vor dem gefährlichen Sog zu erreichen sind. Im Auslande hingegen, fehlen diese meist und machten auf meiner Reise einmal einen solchen (abgebildeten) Ausstieg nötig mit anschließenden Umweg über Land von 4 Stunden. Ein Bauer hatte dann endlich Mitleid mit mir, nachdem er sah, das ich mit Boot und Gepäck einen freien Fall von über 3 Metern über ein Brückengeländer vor mir gehabt hätte um wieder in die Etsch (hinter Verona) zu kommen. Er führte mich freundlich über sein Gehöft auf eine Sandbank….
Abschliessende Erläuterungen / Hinweise auf für geltend gehaltenes Recht in einfacher Sprache für Paddler – und wen es interessiert:
Dieses Skript ist zu einer ersten Information gedacht. Auch für Anfänger, die keinen Kurs besuchen können oder (noch nicht) wollen. Ebenso ungeschulte Vereinsmitglieder sind angesprochen. Gerne können im „Kanusport beheimatete“ hier die eine oder andere Anregung entnehmen – oder mir als sachliche Kritik wohlwollend – weitere Optionen unserer Region mitteilen. Ich verschließe mich nicht. Sollte dieses Skript „Ängste“ erzeugen, wäre ich im bedingten Zeitrahmen, bereit ihnen zügiges Gehör zu schenken (Fasse dich kurz – ich bin zwar Therapeut, aber arbeite hier nicht als solcher). Grundsätzlich sollten Menschen mit Angst vor Enge, Wasser, Kontrollverlust – und Neuestens: „Fischen“ kein Faltboot besteigen.
Die Kursinhalte für „Anfänger“ sind im Anspruch einfach und behandeln den Standartfall. Also keiner „Besichtigt als Anfänger gesperrte Kiesgruben!!!“ Die weiteren Spezialitäten des Anlandens – z.B. als Notlösung, Erste Hilfe-Fall, oder über Nacht (Biwak vs. „Campieren“ §§) u.v.m ist damit in keinster Weise angesprochen und setzt zunächst die Bereitschaft voraus sich mit anspruchsvolleren Themen beschäftigen zu wollen. Wer mit diesem Skript an „seine Grenzen“ kommt, sollte grundsätzlich eine geführte Tour eines professionell arbeitenden Vereines oder einen unserer Kurse, oder eine Tour mit „die Flußwanderer Ladenburg e.V. besuchen. Für deren Niveau ich meine Empfehlung ausspreche. Grundsätzlich gilt bei weiteren Bedenken auch hier: bei Fragen, bitte zuerst mich fragen!
Stand 02 2022
Rechte, Gewähr, Veröffentlichungen: das Übliche.